Bitte beachten Sie, dass ausführliche Tierarztbriefe (GOT Nr. 89) oder das Anfertigen von USB-Sticks bzw. Versenden von Ultraschall, Röntgen- oder CT Aufnahmen (GOT Nr. 198), je nach Aufwand berechnet werden können. Die Kosten werden Ihnen vorab mitgeteilt.
Handelt es sich um eine Überweisung Ihres Haustierarztes, so erhält dieser automatisch eine kostenfreie Rücküberweisung mit Befundbericht.